TC Neckartailfingen e.V.

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Clubhausbewirtung

 

Die normale Bewirtung erfolgt von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Während der Verbandspielzeit werden für die Heimspiele unserer aktiven Mannschaften Bewirtungen für Samstag bzw. Sonntag benötigt. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Heimspielen, welche zum heutigen Tage noch nicht bekannt sind.

Anmeldung zur Bewirtung erfolgt durch Eintragung in die Bewirtungslisten, welche zu Saisonbeginn ausgehängt werden. Schnellentschlossene können sich auch telefonisch bei Herrn Dieter Bröckel anmelden und eintragen lassen.

Bewirtungsübergabe erfolgt Montags um 19:00 Uhr

Benutzungsordnung für das Clubhaus

  1. Das Clubhaus steht im Eigentum des Tennisclubs Neckartailfingen e.V.
  2. Der Tennisclub Neckartailfingen e.V. kann seinen Mitgliedern für familiäre oder private Feiern ohne kommerzielle Ausrichtung sein Clubheim zur Verfügung stellen, sofern dem die Belange des Vereins nicht entgegenstehen. Zum Clubhaus gehören die Parkplätze, nicht jedoch die Tennisplätze sowie die nicht unmittelbar mit dem Clubhaus verbundenen Anlagen und sonstigen Einrichtungen des Vereins. Mit der Überlassung des Clubhauses verfolgt der Tennisclub Neckartailfingen e.V. ausschließlich den Zweck, seine Mitglieder bei der Durchführung von privaten und familiären Veranstaltungen sowie von Initiativen, die den satzungsgemäßen Zielsetzungen des Vereins dienlich sind, zu unterstützen; ein Gewinnstreben ist damit nicht verbunden.
  3. Die Mitglieder des Tennisclub Neckartailfingen e.V. sind berechtigt, das Clubhaus für familiäre und private Feiern entsprechend dieser Benutzungsordnung sowie evtl. ergänzender Vermietungsbestim-mungen der Vorstandschaft zu benützen. Für die Bewirtung der Gäste mit Speisen und Getränken hat der Mieter in der Regel selbst zu sorgen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das Clubhaus, dessen Einrichtung und Inventar pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Nach der Nutzung ist das Clubhaus besenrein zu verlassen; die sanitären Anlagen sind zu reinigen.
  5. Sofern musikalische Darbietungen erfolgen, sind ab 22.00 Uhr sämtliche Türen und Fenster geschlos-sen zu halten. Die Lautstärke ist außerdem soweit zurückzunehmen, dass eine Störung der Nachtruhe der Anwohner ausgeschlossen ist. Rücksicht auf die Nachbarschaft ist auch bei der An- und Abfahrt zum bzw. vom Clubhaus zu nehmen.
  6. Das Clubhaus und sein Inventar sind nach Ende der vereinbarten Nutzungsdauer an den Clubhaus-wart oder an seinen Vertreter unbeschädigt und vollständig zu übergeben. Evtl. Schäden und Verluste an Einrichtung und Inventar sind festzuhalten und zu ersetzen. Unabhängig davon hat der Mieter von sich aus etwaige Schäden oder Verluste mitzuteilen. Der Mieter hat Schadenersatz bei der Beschädi-gung oder dem Verlust von Einrichtung oder Inventar ohne Rücksicht darauf zu leisten, ob die Schä-den oder Verluste durch ihn, einen Beauftragten oder Gäste bzw. Besucher der Veranstaltung entstanden sind.
  7. Der Tennisclub Neckartailfingen e.V. erhebt für die Überlassung des Clubhauses eine Gebühr in Höhe von EUR 80.--/Tag. Nicht enthalten sind darin Aufwendungen des Vereins für erhöhten Reinigungs-aufwand sowie für evtl. Schäden an Baulichkeiten, Einrichtungen und Inventar.
  8. Der Tennisclub Neckartailfingen e.V. haftet bei der Überlassung seines Clubhauses als Gebäudeei-gentümer. Er haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Überlassung des Clubhauses nach dieser Benutzungsordnung entstehen oder entstanden sind.
  9. Anträge auf Überlassung des Clubhauses sind spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin an den Clubhauswart oder an ein anderes Mitglied des Vorstandes zu richten und im Sinne der o.g. Be-stimmungen zu begründen. Über den Antrag entscheidet der Clubhauswart je nach Verfügbarkeit.
  10. Benutzer, die der Benutzungsordnung oder ihren Zielsetzungen nicht entsprechen oder Anweisungen der Vorstandschaft nicht befolgen, können von der erneuten Benutzung des Clubhauses ausgeschlossen werden.