SPIEL- UND PLATZORDNUNG
1. Zuständigkeit
Diese Ordnung regelt den Sport- und Spielbetrieb sowie die Nutzung der Clubanlage. Im gemeinsamen Interesse werden alle Mitglieder und Gäste gebeten, die einzelnen Bestimmungen zu beachten und sich um gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein sportlich faires Verhalten zu bemühen. Die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, erforderlichenfalls Anweisungen im Sinne dieser Ordnung zu geben.
2. Bespielbarkeit der Tennisplätze
Beginn und Ende der Tennissaison werden von der Vereinsleitung festgelegt. (siehe Termine) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart; in seiner Abwesenheit ein Mitglied des Vorstands oder eine von der Vereinsleitung beauftragte Person. Grundsätzlich untersagt ist ein Spielbetrieb nach starken Regenfällen oder Frost.
3. Spielbetrieb
Genutzt werden können die Plätze ab 6.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.
Auf den Plätzen 1 und 2 ist ein Spielbetrieb bis 22.00 Uhr möglich. Die Spielzeit beträgt für das Einzel eine Stunde; für das Doppel zwei Stunden. Bei starkem Spielandrang wird im gegenseitigen Interesse empfohlen, möglichst Doppel zu spielen. Gespielt werden darf nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen und der allgemein üblichen Tenniskleidung.
4. Spielberechtigung
Allen aktiven Mitgliedern und Jugendlichen steht nach Bezahlung des Jahresbeitrags das Recht zu, die Tennisplätze im Rahmen dieser Ordnung für den Spielbetrieb zu nutzen. Aktiven Mitgliedern bzw. Jugendlichen gleichgestellt sind die Inhaber von Saisongästekarten. Nachgewiesen wird die Spielberechtigung durch die Mitgliedskarte bzw. Saisongästekarte.
5. Spielberechtigung für Gäste und Saisongastspieler
Soweit es die Verhältnisse zulassen, können Gäste und passive Mitglieder nach Maßgabe dieser Ordnung zu nachstehenden Konditionen zum Spielen eingeladen werden:
- Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr (Spielbeginn) und am Samstag bis 12.00 Uhr (Spielbeginn) pro Platz und Spielzeit € 3,50 für Erwachsene bzw. € 1,50 für Jugendliche bis 16 Jahre
- Sonn- und Feiertage, Werktage ab 17.00 Uhr und am Samstag ab 12.00 Uhr pro Platz und Spielzeit € 8.--
Die Spielberechtigung wird nachgewiesen durch die Gästekarte. Sie ist vor Spielbeginn zu entwerten, indem der Abriss im Stecksystem angebracht und die Gästekarte selbst in den Briefkasten eingeworfen wird. Gleichzeitig hat ein Eintrag in die Platzbelegungsliste sowie in das Gästebuch (mit Namen, Datum und Uhrzeit) zu erfolgen. Erworben werden können Gästekarten bei den Bewirtungen im Clubhaus sowie den Mitgliedern des Vorstands.
6. Platzbelegung
Die Tennisplätze gelten für ein Einzel oder ein Doppel nur dann als belegt, wenn bei Spielbeginn die Spielpaarung in die Belegungsliste eingetragen ist. Bis zu drei Tage im Voraus reserviert werden können die Plätze drei und vier jeweils von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage). Alle anderen Plätze können nur bei Anwesenheit belegt werden. Im Falle einer Verhinderung ist die Reservierung umgehend rückgängig zu machen. Mehrfachbelegungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Vielmehr kann eine erneute Platzreservierung erst nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit bzw. des Trainings vorgenommen werden. Das Spielrecht verfällt, wenn eine eingetragene Spielzeit nicht innerhalb von fünf Minuten nach deren Beginn wahrgenommen wird.
7. Kinder und Jugendliche
Unsere jugendlichen Mitglieder sind in Ihren Rechten und Pflichten den aktiven Mitgliedern gleichgestellt. Mit Rücksicht auf Berufstätige gelten allerdings für den abendlichen Spielbetrieb sowie an Sonn- und Feiertagen folgende Regelungen:
- Für unsere jugendlichen Mitglieder steht Platz sechs während der gesamten Spielzeit zur Verfügung. Aktive Mitglieder können den Platz nur dann belegen, wenn Jugendliche nicht bei Beginn der Spielzeit mittels Eintrag in die Platzbelegungsliste darauf einen Anspruch erheben.
- Spielen können Jugendliche auf allen anderen Plätzen von Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sowie am Samstag bis 12.00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Auch stehen die Plätze eins bis fünf den Jugendlichen außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung. Allerdings können aktive Mitglieder mittels Eintrag in die Platzbelegungsliste jeweils für die Dauer der laufenden Spielzeit einen Anspruch auf diese Plätze erheben. In diesem Fall ist dem Jugendlichen eine angemessene Frist für die Beendigung ihres Spiels und die Platzpflege einzuräumen (maximal 5 bis 10 Minuten).
- Mit aktiven Mitgliedern können und dürfen Jugendliche jederzeit und auf allen Plätzen spielen.
- Jugendliche in Ausbildung (AZUBIS) haben das gleiche Spielrecht wie aktive Mitglieder.
8. Verbandsspiele, Turniere und Training
Mittels Aushang am Schwarzen Brett sowie Eintrag im Wochenbelegungsplan werden Verbands- und Freundschaftsspiele, interne Vereinsturniere sowie das Mannschaftstraining rechtzeitig bekannt gegeben. Die Vorstandschaft ist bemüht, gleichzeitig Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb freizuhalten. Um Verständnis wird gebeten, wenn dies nur in begrenztem Umfang oder überhaupt nicht möglich ist.
9. Forderungsspiele
Für die Anmeldung und Durchführung von Forderungsspielen gelten besondere Richtlinien und auch keine zeitlichen Einschränkungen. Bis zu acht Tage im Voraus können, spätestens jedoch drei Tage vorher müssen Forderungsspiele in den Belegungsplan eingetragen werden. Geachtet werden sollte dabei darauf, dass am selben Tag nicht zwei Forderungsspiele gleichzeitig stattfinden. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Forderungsspiele unserer Jugendlichen an Werktagen bis spätestens 17.00 Uhr ausgetragen werden könnten.
10. Platzpflege
Im gegenseitigen Interesse werden alle Spielerinnen und Spieler gebeten, die Plätze vor Spielbeginn erforderlichenfalls zu bewässern und nach Ende des Spiels grundsätzlich abzuziehen sowie die Linien zu fegen.
11. Nutzung der Clubanlage
Herzlich willkommen sind alle Mitglieder und deren Gäste nicht nur zum Tennisspiel sondern auch beim an-schließenden Treff und gemütlichen Beisammensein auf unseren Clubanlagen. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass
- das Clubhaus nicht mit Tennisschuhen betreten werden darf
- Duschräume und Umkleidekabinen in sauberem Zustand hinterlassen werden sollten,
- Kinder auf der Tennisanlage grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern obliegen,
- Hunde an die Leine zu nehmen sind,
- Nutzer der Tennisanlage für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung haftbar gemacht werden,
- der Verein selbst nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haften kann.


