Arbeitsstundenregelung:

Im Eintrittsjahr sind Neu-Mitglieder von den Arbeitsstunden befreit. Jedoch besteht die Möglichkeit, im ersten Mitgliedsjahr Arbeitsstunden für das Folgejahr vorzuarbeiten. Diese werden dann im zweiten Mitgliedsjahr angerechnet. Somit kann umgangen werden, dass bei Erwachsenen der Betrag von 120 Euro (10 Arbeitsstunden à 12 Euro) beziehungsweise 30 Euro (5 Arbeitsstunden à 6 Euro) bei Jugendlichen abgerechnet wird.

 

Für erwachsene, aktive Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr) ist eine Anzahl von 10 Arbeitsstunden, für aktive Jugendliche (ab dem 16. Lebensjahr) eine Anzahl von 5 Arbeitsstunden abzuleisten.

 

Die Ersatzleistung pro nicht geleisteter Arbeitsstunde sieht wie folgt aus:

Erwachsene (aktives Mitglied)
12 Euro
 Jugendliche (aktives Mitglied)
 6 Euro



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Arbeitsstunden ableisten:

  • Clubhausbewirtung: Dienstag - Freitag von 18.30 bis 22 Uhr (zwei Personen erhalten jeweils 10 Arbeitsstunden)
  • Arbeitsdienste in den Bereichen Clubheim, Platzpflege und Außenanlagen
  • Platzaufbau im Frühjahr (Mitte April)
  • Platzabbau im Herbst (Anfang November)
  • Kinderfest - Kassenbelegung, Zeltaufbau und Zeltabbau

Kontakt bzgl. Arbeitsstundenvergabe:

Anmeldungen zu allen Arbeitsdiensten nehmen die angegebenen Vorstandsmitglieder ab dem 1. April des jeweiligen Jahres entgegen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sind bereits genügend Arbeitsstunden vergeben, können die Mitglieder, die sich zuletzt angemeldet haben, nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Arbeitsstundentermine werden bei Bedarf (wenig Anmeldungen) auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Dennis Kunder (Platzwart)

Platzauf-/abbau und sonstige Arbeiten während der Saison

Annett Stephan (Clubhauswartin)

Bewirtungen (Bewirtungsliste auch im Clubhaus)

Andreas Kommritz (2. Vorsitzender) Kinderfest